Ein deutscher, nicht ganz unbekannter Schauspieler, im Folgenden bezeichnet als „Sepp Huber“, hat uns jüngst über seine Agentur, im Folgenden bezeichnet als „Sepp Huber Films GmbH“, folgenden Schrieb als Bedingung für ein Interview unterzujubeln versucht (Original inkl. Grammatik- und Rechtschreibfehlern):
„Interview mit Sepp Huber
Verbindliche Erklärung
Hiermit erkläre ich verbindlich, dass ich Sepp Huber den gesamten Text des Interviews sowie alle wörtlichen Zitate in direkter oder indirekter Rede von ihm einschließlich des Umfeldes bzw. des Kontextes, rechtzeitig vor Abdruck über Sepp Huber Films GmbH zum Gegenlesen und zur Abnahme zur Verfügung stellen werde. Dies gilt auch für Zitate aus dem Interview in der Überschrift des Artikels, in Bildunterschriften, Zwischenüberschriften oder für sonstige isolierte Nutzungen von Zitaten aus dem Gespräch.
Außerdem wird nichts online gestellt oder Überschriften bzw. Meldungen über den Ticker geschickt ohne vorherige Freigabe durch Sepp Huber oder Sepp Huber Films GmbH.
Sepp Huber hat das Recht zu Streichungen und Änderungen. Sollte man sich nicht auf eine gemeinsam abgenommene Version des Interviews/Artikels einigen können, wird das Interview / der Artikel nicht gedruckt.
Weiterhin erkläre ich verbindlich, dass das Interview bzw. die wörtlichen Zitate, ausschließlich für eine einmalige Veröffentlichung in der unten angegebenen Publikation verwendet werden. Jede andere Form der Veröffentlichung oder Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Sepp Huber oder Sepp Huber Films GmbH.
Name:
Publikation:
Ort /Datum:
Stempel/Unterschrift:“
Wir haben überlegt (nicht sehr lange). Und uns dann gegen ein Interview mit Sepp Huber entschieden.
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