Markwort vs. Saarbrücker Zeitung 1:2

Eine Art 8. Mai 1945 und 9. November 1989 zusammen – so schreiben’s die meisten: Mit der Niederlage Helmut Markworts gegen die Saarbrücker Zeitung vor dem Bundesgerichtshof sei die Sonne über dem Abendland wieder aufgegangen, die Morgenröte der Pressefreiheit.

In eigener Sache jedenfalls schreibt die Saarbrücker Zeitung: (http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Roger-Willemsen-Interview-Focus-Gericht-Prozess-Urteil;art27857,3104911)

Die Jura-Nerds sagen uns, was das Ganze für die Verbreiterhaftung in Interviews heißt, ganz bestimmt heißt, heißen könnte:

http://www.ip-notiz.de/bgh-kein-unterlassungsanspruch-markworts-gegen-abdruck-kritischer-interviewauserungen-zu-focus/2009/11/17/

http://www.sueddeutsche.de/kultur/411/494744/text/

http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/302793/f/106/

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31528/1.html

Und die Pressemitteilung zum Urteil selbst steht hier (Urteil liegt noch nicht elektronisch vor):

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=49905&anz=235&pos=0&Blank=1

Kurzum: Das Heimspiel vor dem Hamburger Oberlandesgericht hat Helmut Markwort gewonnen, das Auswärtsspiel vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verloren. Kommt’s zu einer dritten Partie vor dem Bundesverfassungsgericht? Helmut Markwort prüft.

Und für uns Interviewmacher bedeutet das: Besser mal nachfragen beim Hausjuristen, ob das Klopperzitat über Person Y, das uns Person X im Interview in den Block diktiert hat, auch wirklich juristisch wasserfest ist.

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